Regeln für Angeln, Aufenthalt und Bewegung im Angelrevier LIŠČÍ JEZERO Nummer: 06 441 104.

Alle Besucher und Inhaber von Angelberechtigungsscheinen für dieses Revier sind verpflichtet, folgende Angelordnung und –regeln einzuhalten. Die meisten Regeln dienen den Interessen der ausgesetzten Fische und der umliegenden Natur einschließlich deren Bewohner. Wer die nachgenannten Regeln vorsätzlich verletzt oder sie absichtlich umgeht, wird aus dem Revier und dem Gelände Liščí jezero ausgewiesen, und zwar ohne jeden Anspruch auf Rückgabe des Preises für die Angelberechtigung. Verursacht ein undisziplinierter Besucher durch Verletzung der Regeln und der Angelordnung im Revier vorsätzlich einen Schaden, so wird dieser von ihm nachträglich eingetrieben. Sind Ihnen als Besucher bestimmte der folgenden Bestimmungen nicht vollständig klar, so zögern Sie nicht und besprechen Sie dies mit dem Betreiber oder dem am Gewässer anwesenden Verwalter, der jederzeit gern bereit ist, Ihnen Rat und Hilfe zu gewähren. Mit dem Betreten des Fuchssee-Geländes (das gut sichtbar gekennzeichnet ist) stimmt jeder freiwillig den Bestimmungen der folgenden Angler- und Betriebsordnung zu. Deren Einhaltung wird vom Verwalter oder Betreiberbeaufsichtigt, die hinsichtlich dieser beiden Ordnungen berechtigt sind, von den Besuchern deren Einhaltung zu fordern und bei ihrer Verletzung entsprechende Konsequenzen zu ziehen.

Angelregeln und Angelordnung, geltend ab dem 1. 1. 2010:

1. Angelberechtigung

  • Das Angeln auf dem See ist nur möglich mit einem geltenden Angelberechtigungsschein, der vom Revierbetreiber oder –verwalter gekauft wurde. Der Inhaber des Angelberechtigungsscheins ist verpflichtet, in den gekennzeichneten Feldern seinen Namen, seinen Wohnsitz und den Angelbeginn einzutragen sowie den Schein zu unterzeichnen. Beim Angeln hat er einen geltenden Personalausweis bei sich zu tragen, den er bei einer Kontrolle dem Verwalter oder Betreiber (der Angelwache) gemeinsam mit dem Angelberechtigungsschein vorzulegen hat.
  • Kinder unter 15 (fünfzehn) Jahren dürfen im Revier ohne gekauften Angelberechtigungsschein angeln, jedoch nur unter Aufsicht einer volljährigen Person, die Inhaber eines geltenden Angelberechtigungsscheins ist, auch wenn diese Person zurzeit nicht angelt. Das nach dieser Bestimmung angelnde Kind darf zum Angeln nur 1 (eine) Angel verwenden.
  • Die das angelnde Kind beaufsichtigende Person ist in vollem Umfang für die Einhaltung der hier festgelegten Regeln und der Angelordnung verantwortlich.
  • Nach Beendigung des Angelns ist der Inhaber des Angelberechtigungsscheins (mit der Möglichkeit, Fische mitzunehmen) verpflichtet, diesen Schein direkt an den Betreiber abzugeben oder in den im Seebereich angebrachten gekennzeichneten Kasten zu werfen.
  • Der Inhaber des Angelberechtigungsscheins ist nur berechtigt, für die Geltungsdauer des Angelberechtigungsscheins (10, 24 Stunden oder ein Jahr) zu angeln.
  • Der Inhaber eines Angelberechtigungsscheins „Fangen und freilassen“ ist berechtigt, Fische nach den durch diese Angelordnung festgelegten Regeln zu angeln. Dieser Angelberechtigungsschein berechtigt seinen Inhaber nicht zum Töten oder Mitnehmen der gefangenen Fische. Der Inhaber ist im Gegenteil verpflichtet, die gefangenen Fische schonend und mit aller Vorsicht ins Wasser zurückzusetzen.
  • Der Inhaber eines Angelberechtigungsscheins mit der Möglichkeit, Fische mitzunehmen, ist berechtigt, Fische nach den durch diese Angelordnung festgelegten Regeln zu angeln. Dieser Angelberechtigungsschein berechtigt seinen Inhaber zum Töten und Mitnehmen der gefangenen Fische, und zwar eines Karpfens bis 50 cm Größe, oder zweier Lachsfische nach eigener Wahl bis 45 cm Größe. Nachdem der Inhaber den Fisch (die Fische) aus seinem Fang ausgewählt und getötet hat, hat er die Größe und Art des gefangenen Fischs an der hierfür vorgesehenen Stelle im Angelberechtigungsschein einzutragen und damit endet die Gültigkeit dieses Angelberechtigungsscheins ohne weitere Ansprüche.

2. Fangmaße und Schutz der geangelten Fische

  • Am See wird das sog. obere Fangmaß für Angler praktiziert, die mit einer Angelberechtigung zum Mitnehmen der gefangenen Fische angeln. Dies bedeutet, dass Angler mit dieser Fangberechtigung nur gefangene Fische bis zu einer bestimmten Größe und nur von bestimmten Arten mitnehmen dürfen, und zwar entweder einen Karpfen der Größe 0 – 50 cm, oder zwei Lachsfische nach eigener Wahl der Größe 0 – 45 cm.
  • Alle anderen Fischarten sind geschützt und wenn ein Angler sie fängt, ist er verpflichtet, sie unverzüglich schonend und mit aller Vorsicht ins Wasser zurückzusetzen.
  • Das Halten von geschützten Fischen oder Trophäenfischen (größer als das obere Fangmaß) in Reusen oder ähnlichem ist verboten.
  • Das gezielte Angeln von Raubfischen (Hecht, Zander, Wels u.a.) ist bis auf Widerruf verboten!
  • Der Betreiber und der Verwalter haben das Recht, die gefangenen Fische jederzeit vor ihrem Töten und Mitnehmen vom See nachzumessen und so das Einhalten des Fangmaßes zu überprüfen.

3. Fangmethoden, Angelgerät und Köder

  • Der Fang von Raubfischen ist nur mit künstlichem Köder durch Schleppangeln oder Fliegenfischen erlaubt. Der Köder darf mit einem Einzelhaken (Twister, Jig, Fliege usw.) mit Widerhaken oder mit einem Dreierhaken (Spinner, Blinker, Wobbler usw.) ohne Widerhaken! ausgestattet sein (Widerhaken müssen vor dem Angeln umgebogen oder abgebrochen werden).
  • Der Verwalter oder Betreiber ist berechtigt, dies jederzeit zu überprüfen und bei Verstößen für Abhilfe zu sorgen.
  • Das Angeln von Raubfischen und sonstigen Fischen vom Boot oder von anderen Wasserfahrzeugen aus ist verboten.
  • Vom Anfang der Reviersaison darf ohne zeitliche Beschränkung rund um die Uhr bis zum Saisonende geangelt werden.
  • Die Angler dürfen mit 3 Ruten angeln, sofern nicht mit dem Verwalter oder Betreiber je nach den momentanen Bedingungen und der Anzahl der anwesenden Angler etwas anderes vereinbart wird.
  • Gezielt Raubfische mit künstlichen Köder angelnde Angler dürfen jeweils nur eine Angel benutzen.
  • Das Angeln mit lebendem oder totem Köderfisch ist verboten (außer in den Wintermonaten und beim Eisangeln).
  • Das Angeln mit tierischen Ködern (Würmern, Regenwürmern, Fischstückchen oder anderen Fleischstückchen usw.) ist im südlichen Revierteil verboten (außer in den Wintermonaten und beim Eisangeln).
  • Im Rahmen der Sicherheit verlorener Fische wird der Einsatz durchlaufender Montagen (Fluchtmontagen) empfohlen.
  • Die Angler müssen in ihrer Ausstattung einen Hakenlöser, eine weiche Unterlage für die Fische, ein Metermaß und einen Kescher haben. Auch ein Fotoapparat ist empfehlenswert.
  • Sofern dies möglich ist, darf der Angler während des Angelns den Angelplatz wechseln, jedoch mit Rücksicht auf die umliegenden Besucher und Angler, ohne diese zu stören.
  • Ein Anfüttern des Angelplatzes ist gestattet
  • Das Einbringen von Ködern mit Hilfe eines Boots oder Elektromotors (auch eines eigenen) ist nach Vereinbarung mit dem Verwalter oder Betreiber mit Rücksicht auf die aktuelle Situation und die Anzahl der Angler am See erlaubt.
  • Die Verwendung eines Echolots ist erlaubt.
  • Das Kennzeichnen des Angel- oder Futterplatzes ist nur mit Stangenbojen oder H-Bojen gestattet.
  • Der Verwalter oder Betreiber ist berechtigt, während des Angelns die Angelberechtigungsscheine oder die Rucksäcke bzw. Taschen der Angler zu kontrollieren, wenn Verdacht auf Fischdiebstahl entsteht.
  • Jeder Angler hat bei der Ausübung seines Angelrechts die Pflicht, die anderen Kollegen in seiner Umgebung zu respektieren und sich maximal rücksichtsvoll zu verhalten, damit er sie weder stört noch belästigt. Jeder Angler ist auch verpflichtet, sich gegenüber den Fischen und der Natur rings um den Teich so zu verhalten, dass er sie beim Angeln nicht beschädigt.

4. Übernachten und Aufenthalt am Angelplatz auf dem Seegelände

  • Ein Angler mit geltendem Angelberechtigungsschein ist berechtigt, im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen auch nachts Fische zu angeln und während des Angelns ein Anglerbiwak zu nutzen.
  • Der Angler ist verpflichtet, den Platz, an dem er sich aufhält und angelt, sauber und in Ordnung zu halten und beim Verlassen den Platz aufzuräumen und in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
  • Der Angler ist verpflichtet, bei seinem Aufenthalt am See im Rahmen der Dienstleistungen das zugängliche WC zu benutzen.
  • Der Angler ist verpflichtet, sich bei seinem Aufenthalt am See leise und angemessen mit Rücksicht auf die sonstigen Seebesucher zu verhalten, die er durch sein Verhalten belästigen könnte.
  • Es ist verboten, an den Angelplätzen und anderswo (außerhalb des vorbehaltenen Bereichs am Anglerklub) Feuer zu entfachen oder Feuerstellen anzulegen.
  • Es ist verboten, den Angelplatz oder dessen Umgebung wie auch immer zu verändern, zu beschädigen, Gehölze oder anderen Bewuchs in seiner Nähe zu beschneiden.
  • Entscheidet sich der Angler aufgrund eines entsprechenden Angelberechtigungsscheins, einen gefangenen Fisch zu töten und mitzunehmen, so darf er ihn weder am See noch auf dem Seegelände ausnehmen oder säubern!

Sollte in dieser Ordnung etwas unklar oder nicht beschrieben sein, sind die Angler verpflichtet, sich nach den momentanen Anweisungen des Verwalters oder des anwesenden Betreibers zu richten. Die angeführten Regeln können auch nach den individuellen Wünschen der Angler nach Vereinbarung mit dem Verwalter oder Betreiber im Sinne von Nichts ist unmöglich und Der Kunde ist König geändert werden, jedoch mit Rücksicht auf die Interessen der Fische und der umliegenden Natur! PETRI HEIL!

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03.03.2025

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Ahoj rybáři a kamarádi Od soboty 8.3. otvíráme revír do nové, hlavní sezóny 2025. Od teď rezervace p

19.11.2024

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Ahoj všichni rybáři a kamarádi ode dneška startujeme rezervace na novou sezónu 2025!!! nečekejte na nic a rezervujte! Nezapomínejte, že v zimním období před startem nové sezóny je potřeba dělat rezervaci mailem.

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Flip Roubík

03.04.2024

Ryba: Viza Velká - cca 170 cm a 41 kg!!
Návnada: boilíz - jahoda

Začátkem měsíce kamarád filip přijel oslavit narozky co máme kousek od sebe a tak jsme vyrazili na ryby. A náhodou se povedla tahle nádherná ryba. Ani mě nenapadlo že za 7 let z dvoukilových miminek narostla takováhle bestie!! My jsme jí z vody vytáhli kvůli dokumentaci, ale ostatní prosím foto pouze ve vodě!! Petru Zdar! Aleš

+420 731 584 519info@liscijezero.cz

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    Luftaufnahme

    Blick auf den Lišcí jezero, vom Flugzeug aus fotografiert

    Lageplan des Sees

    Detaillierte Karte des Lišcí jezero zur besseren Orientierung der Besucher

    Karte

    Damit Sie wissen, wie Sie am besten zum Liščí jezero gelangen.